Was ist im Trauerfall zu tun?
Die Ersten Schritte
Ist der Sterbefall eines nahestehenden Menschen eingetreten, muss zunächst der Haus- oder Notarzt benachrichtigt werden. Dieser stellt den Tod fest und anschließend den Totenschein aus.
Ist dies erfolgt oder wissen Sie wann der Arzt voraussichtlich erscheint, beauftragen Sie unser Bestattungsunternehmen.
Überführung des Verstorbenen
Wir führen die Abholung bzw. Überführung des Verstorbenen aus der Wohnung nach der Ausstellung des Totenscheins normalerweise am Tage durch. In dringenden Fällen kann sie aber auch nachts gegen einen moderaten Nachtaufschlag vorgenommen werden.
Die Abholung aus einer Klinik oder Pflegeeinrichtung hat dagegen meistens Zeit bis zum nächsten Morgen. Hilfreich sind uns Ansprechpartner und Telefonnummern der Einrichtung.
Im Einzelfall ordnen die Behörden eine Untersuchung zur Feststellung der Todesursache an. Da man auf die Öffnungszeiten der Behörden angewiesen ist, machen wir uns entsprechend kundig und erledigen für Sie die Formalitäten.
Ist der Sterbefall eines nahestehenden Menschen nicht in der Nähe seines Wohn- oder Heimatortes eingetreten, erfolgt auf Wunsch eine Überführung in die Heimat, um die wir uns selbstverständlich kümmern werden.
Erforderliche Unterlagen
Wir benötigen folgende Unterlagen die zur Erledigung der Formalitäten und zur Beurkundung des Sterbefalls notwendig sind:
im Original
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw.
Leichenschauschein - Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde (bei Geschiedenen), bzw.
Deckblatt mit Datum und Aktenzeichen der Rechtskraft - Heiratsurkunde und Sterbeurkunde (bei Verwitweten)
- Versichertenkarte der entsprechenden Krankenkasse
nach der Beurkundung
- vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- Versicherungspolice(n) Lebensversicherung(en)
- Rentennummer vom Rentenbescheid
Wenn sich ein Sterbefall nach einem langwierigen Siechtum ankündigt,
empfehlen wir die obigen Papiere bereits zu Lebzeiten diskret zu beschaffen.
Da ohne die Unterlagen keine Beurkundung erfolgen kann,
müssten diese Papiere dann bei den ausstellenden Behörden erst angefordert werden.