Wie lange erwirbt man das Nutzungsrecht?
Die Dauer des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte richtet sich nach ihrer Art, den kommunalen Bestimmungen sowie nach den gesetzlichen Ruhefristen.
So ist das Nutzungsrecht an einer einstelligen, pflegelosen oder anonymen Grabstätte meist genauso lang wie die gesetzliche Ruhefrist. Beträgt die Ruhefrist beispielsweise 20 Jahre, so wird auch bei diesen Grabstätten meist ein Nutzungsrecht von 20 Jahren vergeben. Es ist nicht verlängerbar.
Wahlgrabstätten für Särge oder Urnen sind flexibler. Hier haben Angehörige die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an der Grabstätte zu verlängern.
Das Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte im FriedWald oder RuheForst hält so lange an, wie das Waldstück für Bestattungen gepachtet wurde. Die Pachtdauer der Wälder beträgt 99 Jahre ab Gründungsjahr des Waldfriedhofes.