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Fragen und Antworten - Holzapfel Bestattungen

Wie schlage ich ein Erbe aus und welche Fristen sind zu beachten?


Um das Erbe auszuschlagen, müssen Sie als Erbe persönlich zum Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers gehen. Vorort müssen Sie sich ausweisen und anschließend wird Ihre Ablehnung zu Protokoll gegeben. Um das Erbe auszuschlagen, bleiben Ihnen 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Sterbefalls.

Das Erbe fällt dann den Nächsten in der Erbfolge zu. Schlagen alle erbberechtigen Personen das Erbe aus, gehen Vermögen und Schulden des Erblassers an den Staat über.

Wichtig: Schlagen Sie als Erbberechtigter das Erbe aus, entbindet Sie das nicht von der Bestattungspflicht.

Die Kosten der Bestattung müssen stets vom Bestattungspflichtigen getragen werden. Hat ein Verwandter das Erbe angenommen nachdem Sie es als Bestattungspflichtiger ausgeschlagen haben, können Sie die Kosten für die Bestattung von den Erben einfordern.