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Fragen und Antworten - Holzapfel Bestattungen

Wer ist bestattungspflichtig und muss die Beerdigung bezahlen?


Bestattungspflichtig sein bedeutet, als nächster voll geschäftsfähiger Angehöriger in der Pflicht zu stehen, sich um die Bestattung des Verstorbenen zu kümmern und auch die Kosten zu tragen. Mit der Auftragserteilung übertragen Sie ein Teil der Bestattungspflichten an uns.

Doch wer ist der nächste Angehörige?

Als nächste Angehörige zählen in der nachfolgenden Reihenfolge unter anderem:

  1. Ehepartner/in oder Lebenspartner/in
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. ggf. Partner/in
  6. sonstige Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. Erbe

Bis zu welchem Verwandtschaftsgrad Angehörige in der Bestattungspflicht stehen und wer noch Bestattungspflichtig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Da die Bestattungspflicht nicht mit dem Erbrecht verbunden ist, befreit das Ausschlagen des Erbes den zuständigen Angehörigen nicht von der Bestattungspflicht. Allerdings kann die bestattungspflichtige Person, welche die Beerdigung beauftragt und die Erbschaft ausgeschlagen hat, die Kosten ggf. von einem nächsten Erben einfordern. Dazu muss der nächste Erbe aber auch das Erbschaft angenommenhaben.