Darf ein Verstorbener auch zu Hause aufgebahrt werden?
Grundsätzlich kann ein Verstorbener auch zu Hause aufgebahrt werden. Sollte er daheim verstorben sein, so bietet sich meist eine Aufbahrung und Abschiednahme am Sterbebett in der vertrauten Umgebung an.
Ist eine Verabschiedung im Sarg in der eigenen Wohnung gewünscht, so wird der Verstorbene zuerst in unser Bestattungsinstitut überführt und dort hygienisch versorgt. Anschließend wird er in den Sarg Ihrer Wahl eingebettet und wieder zurück nach Hause gebracht. Dort kann dann eine Abschiednahme am offenen Sarg bzw. eine Aufbahrung stattfinden.
Um Kosten einer zusätzlichen Überführung zu sparen, empfehlen wir jedoch die Abschiedsräume der Kasseler Friedhöfe zu verwenden. Diese wurden für diesen Zweck neu hergerichtet. Auf folgenden Friedhöfen in Kassel stehen diese neuen Abschiedsräume zur Verfügung:
- Hauptfriedhof Kassel
- Friedhof Kassel Harleshausen
- Friedhof Kassel Waldau
- Westfriedhof Kassel
- Nordfriedhof Kassel
Sie wünschen eine Aufbahrung auf Friedhöfen außerhalb von Kassel? Auch dies ist bedingt möglich und klären wir mit Ihnen während dem persönlichen Beratungsgespräch.